Es geht doch nichts über eine Schlusskorrektur vorm Drucken. Buchstabendreher, Tippfehler, falsche Trennungen oder - gerade gestern erlebt - Blindfotos statt der echten Mitarbeiterporträts kommen nun mal vor. Idealerweise nur in der vorletzten Version.
Schon in Zeiten, als die Protextbewegung noch Zukunftsmusik war, gab es Leute, die am falschen Ende sparten. Wie jener Drucker, der im Jahr 1586 das Lübecker Stadtrecht verlegte. Ob er nur aufs Korrekturlesen verzichtete oder sogar selbst sinnentstellende Änderungen vorgenommen hat, das Resultat bleibt sich gleich: Der Text strotzte nur so vor Fehlern - und der Name des Buchdruckers wurde zum Symbol für derartige Verschlimmbesserungen.

Wie er hieß? Sein Familienwappen verrät es, wenn man die Abbildungen wörtlich nimmt …
